Für den Fall einer medizinischen Behandlung während eines Auslandsaufenthalts übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten und deckt auch einen eventuellen Rücktransport ab, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du dich weniger als ein Jahr im Ausland aufhältst, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die erst ab einem Jahr greift.
Mit dieser Versicherung werden die Stornogebühren des Reiseveranstalters übernommen, die du selbst hättest tragen müssen, falls du deine Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit absagen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Unfalls, bei dem du eine andere Person oder deren Eigentum beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Solltest du im Urlaub schwer verletzt werden und dauerhafte körperliche Schäden davontragen, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen leistet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr, um dir im Urlaubsland zur Seite zu stehen.

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